Hier
finden Sie das aktuelle Schreiben des Bundesministeriumg der Finanzen
zur Anwendung der "Haushaltsnahen Dienstleistungen - §35a EStG.
In der Jahresabrechnung 2006 der einzelnen Eigentümer in Wohnungseigentümergemeinschaften
werden wir die "Haushaltsnahen Dienstleistungen (§35a Abs. 2
Satz 1 EStG)" und "Handwerkerleistungen (§35a Abs. 2 Satz
2 EStG)" gesondert ausweisen, so dass die Abrechnung direkt mit in
die Steuererklärung einfließen kan.Falls nötig werden
auch "Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (§35a
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG)" ausgewiesen. |