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22.09.2008

Zwischenzeitlich sind schon sehr viele von uns beantragte Energieausweise bei uns angekommen. Diese stellen wir für alle Eigentümer auf unserer Webseite in einem passwortgeschützten Bereich bereit. Wir haben alle Eigentümergemeinschaften, die wir seit dem Eintreffen der Energieausweise angeschrieben haben, die Zugangsdaten mitgeteilt. Sollten Sie noch keine Daten erhalten haben, werden wir Sie noch anschreiben bzw. können Sie auch gerne per Email nachfragen.

 

01.09.2008

Sie können hier Ihre Stammdaten aktualisieren.

 

05.12.2007

Hier können Sie sich das aktuelle Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen zur Anwendung der haushaltsnahen Dienstleistungen herunterladen.

 

30.05.2007

Es gibt neues Infomaterial: Eine Liste mit Beispielen für haushaltsnahe Dienstleistungen und eine für Handwerkerleistungen nach §35a EStG.

 

09.05.2007

Wir haben für alle Eigentümer und Mieter ein kleines Informationsblatt zur Einführung des Energieausweises für bestehende Gebäude zusammengestellt. Dieses können Sie hier herunterladen.

 

02.05.2007

Wir bitten eventuelle Verzögerungen bei den Jahresabrechnungen der Wohnungseigentümergemeinschaften zu entschuldigen, da wir aufgrund des Anwendungsschreibens zu den "Haushaltsnahen Dienstleistungen" des BMF vom 03.11.2006 erhebliche Mehrarbeit aufwenden müssen. Wir prüfen derzeit jede betroffene Rechnung und nehmen eine eventuelle Neuverteilung der Material- und Lohnkosten vor. Teilweise müssen die Handwerker angeschrieben werden und um eine neue Aufteilung der Rechnung gebeten werden.

 

25.04.2007

Die Bundesregierung hat heute die neue Energiesparverordnung beschlossen. Die EnEV 2007 wird voraussichtlich im Herbst in Kraft treten und neben der Einführung des Energieausweises weitere Änderungen mit sich bringen. Der Bundesrat wird voraussichtlich noch vor der Sommerpause zustimmen und so ein inkrafttreten im Herbst 2007 ermöglichen.

 

03.11.2006

Hier finden Sie das aktuelle Schreiben des Bundesministeriumg der Finanzen zur Anwendung der "Haushaltsnahen Dienstleistungen - §35a EStG.

In der Jahresabrechnung 2006 der einzelnen Eigentümer in Wohnungseigentümergemeinschaften werden wir die "Haushaltsnahen Dienstleistungen (§35a Abs. 2 Satz 1 EStG)" und "Handwerkerleistungen (§35a Abs. 2 Satz 2 EStG)" gesondert ausweisen, so dass die Abrechnung direkt mit in die Steuererklärung einfließen kan.Falls nötig werden auch "Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (§35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG)" ausgewiesen.

 
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